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Bundesrat verlangt Korrekturen am Rentenpaket

Bundesrat verlangt Korrekturen am Rentenpaket

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt das Gebäude des Bundesrat

Der Bundesrat hat mit seiner Sitzung am 19 Oktober 2018, Kritik am Rentenpaket ausgeübt. Zwar begrüßt dieser, dass vor allem auch die Situation der Menschen mit Erwerbsminderung verbessert werden soll, fordert aber zugleich, dass auch Bestandsrentner von 2001 -2014 in die geplanten Verbesserungen der Erwerbsminderung mit einbezogen werden müssen.

Weiteren Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei der Absicherung von „Solo- Selbstständigen“, deren Berücksichtigung zwar politisch vereinbart, aber in der Regelung nicht berücksichtigt werden.

Abgelehnt hat der Bundesrat, dass die Erweiterung der Erziehungszeiten und die Entlastung der Geringverdiener aus der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden soll. Stattdessen, so die Länder, solle die Finanzierung über Steuermittel erfolgen.

Das gesamte Protokoll der Drucksache 452/18 ist hier als PDF herunter zu laden: ( PDF-Datei )

Auch der VDK unterstützt in seinem Statement ( hier nachzulesen ) die Forderungen des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat

Anmerkung Redaktion: Auch EU-Schwerbehinderung begrüßt die Einwände des Bundesrats. EU-Schwerbehinderung hat bereits im Sommer 2018, mit einem öffentlichem Brief an über 100 Bundestagsabgeordnete, diese dazu aufgefordert, auch Bestandsrentner mit in dem Gesetzesentwurf zu berücksichtigen. Da dieser öffentliche Brief ohne Reaktion blieb, haben wir einen weiteren öffentlichen Brief an die Mitglieder des Bundesrats gesendet.

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