Inklusion

Vom Integrations- zum Inklusionsamt

Vom Integrations- zum Inklusionsamt

Veröffentlicht am  von Ottmar Miles-Paul

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Köln (kobinet) Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Juli 2018 das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Für die Landschaftsverbände ist damit unter anderem die Umbenennung der Integrationsämter in Inklusionsämter verbunden. Es geht damit aber keine inhaltliche Änderung der Aufgaben und Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen einher, wie der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in seinem Newsletter mitteilt.

“Die Inklusionsämter sind für viele Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen zuständig und erledigen diese Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung”, heißt es im Newsletter des LVR.

Ob da, wo nun Inklusion statt Integration draufsteht, zukünftig auch mehr Inklusion drin sein wird, wird die Praxis in den nächsten Jahren also erst noch entscheiden müssen.

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