Eingliederungshilfe für die Fachleistungen an Menschen mit Behinderungen Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL)

Hilfen für Menschen mit Behinderung werden neu organisiert

2018-08-17-„Das neue Gesetz fordert, dass noch stärker die Menschen mit Behinderung im Zentrum der Hilfen stehen, nicht Institutionen“, sagt LWL-Direktor Matthias Löb.- ©-Foto-Stephan Wieland

Foto: Stephan Wieland

„Das neue Gesetz fordert, dass noch stärker die Menschen mit Behinderung im Zentrum der Hilfen stehen, nicht Institutionen“, sagt LWL-Direktor Matthias Löb.

SIEGEN/DÜSSELDORF.   Ab 2020 werden die Änderungen umgesetzt. Vertreter von Behindertenverbänden begrüßen die neuen Regelungen. Was die Landschaftverbände übernehmen.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das sogenannte Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Damit werden künftig Leistungen für Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) stärker gebündelt und teils auch den Kreisen und Kommunen übertragen: Die Leistungen zur Existenzsicherung, zum Beispiel für Essen und Unterkunft, die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie leben und ihre allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben, bleibt bei den Städten und Gemeinden bzw. dem Kreis.

Die Landschaftsverbände übernehmen ab 2020 die Zuständigkeit für die Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Frühförderung.

Dadurch ergeben sich Vorteile, weil mehr Leistungen aus einer Hand gewährt werden, heißt es in einer Mitteilung. Zudem werden mit der Zuweisung weiterer Aufgaben an die Landschaftsverbände Voraussetzungen für einheitliche Lebensverhältnisse und flächendeckende fachliche Standards geschaffen.

In Siegen-Wittgenstein wurden 2017 714 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Heimen vom LWL unterstützt. 790 Menschen bekamen Unterstützung für die eigene Wohnung im ambulant betreuten Wohnen, das die Landschaftsverbände seit 2003 finanzieren.

Eingliederungshilfen

Vertreter von Behindertenverbänden hatten die neuen Regelungen begrüßt: Beim ambulant betreuten Wohnen hätte die Übernahme durch die Landschaftsverbände vor 15 Jahren zu „besseren Lebensverhältnissen“ geführt, so der Sprecher der NRW-Lebenshilfe. Ein Vertreter der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sprach von einer „Erfolgsgeschichte“. „Überall dort, wo der Landschaftsverband der Ansprechpartner ist, haben wir verlässliche Ansprechpartner“, hob der NRW-Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen hervor.

LVR-Direktorin Ulrike Lubek begrüßte das Gesetz als bürgerfreundlich: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung entsprechend der UN-Behindertenkonvention effektiv durchzusetzen.“ Die Aufgabenzuordnung unterstütze eine effiziente Kostensteuerung. LWL-Direktor Matthias Löb: „Das neue Gesetz fordert, dass noch stärker die Menschen mit Behinderung im Zentrum der Hilfen stehen, nicht Institutionen.“ Lob gab es auch für die neugeschaffene Möglichkeit von „anlasslosen und unangekündigten Qualitätsprüfungen“ in Einrichtungen und Diensten.

Die Landschaftsverbände streben an, zügig einen Landesrahmenvertrag mit der Freien Wohlfahrt, der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und den kommunalen Spitzenverbänden auszuhandeln.

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