Verhinderungspflege

VERHINDERUNGSPFLEGE –  DIESE 7 TIPPS HELFEN

VERHINDERUNGSPFLEGE –  DIESE 7 TIPPS HELFEN

PflegegradPflegeversicherungVerhinderungspflege

Rund um die Verhinderungspflege kommt es immer wieder zu Fragen und Irritationen. Mit den nachfolgenden 7 Tipps möchte ich Ihnen helfen, die Verhinderungspflege für Ihre Familie optimal zu nutzen.


  • 1. Sechs-Monate-Vorpflege-Regelung richtig verstehen
  • 2. Abwägen, wer die Verhinderungspflege übernimmt
  • 3. Sonstige Aufwendungen der Verhinderungspflege dokumentieren
  • 4. Erzielung von Erwerbseinkommen
  • 5. Verhinderungspflege-Budget aufstocken
  • 6. Verjährungsfristen nutzen
  • 7. Verhinderungspflege mit Pflegebudget-Rechner planen

Vorab Antworten auf sechs grundsätzliche Fragen:

A. Für wen wird Verhinderungspflege geleistet?

Mit dem Budget der Verhinderungspflege wird eine Pflegevertretung in der häuslichen Pflege finanziert, wenn die angemeldete Pflegeperson aus welchen Gründen auch immer vorübergehend ausfällt und/oder eine Pause und Auszeit benötigt.

In der Regel wird bei der Erstbegutachtung mindestens eine Person (Angehörige, der Lebenspartner, Nachbarn, Bekannte oder sonstige Personen, die einen Pflegeempfänger nicht erwerbsmäßig in der Häuslichkeit pflegen) als Pflegeperson benannt.

Ist dies nicht geschehen oder hat später ein Wechsel/Ergänzung stattgefunden, kann diese Person auch nachträglich nachgemeldet werden.

Die Pflegeperson muss nicht die Bedingungen zur sozialen Absicherung (§44 SGB XI) erfüllen (mindestens 10 Stunden an mindestens 2 Tagen Pflege, etc.), es reicht die regelmäßige Pflege beim Leistungsempfänger.

Sollte z. B. bei Bezug von 100% Pflegesachleistung und Hauptpflege durch einen Ambulanten Pflegedienst bisher keine Pflegeperson angegeben worden sein, kann diese nachträglich gemeldet werden. Im Fall der Verhinderung dieser Pflegeperson kann die Bezahlung einer anderen Person mit dem Budget der Verhinderungspflege erfolgen.

Diese Konstellation ist nicht ungewöhnlich, da oft das Pflegebudget durch den Ambulanten Dienst komplett verbraucht wird und die Pflegeperson dann ehrenamtlich tätig ist oder vom Gehalt, Rente oder Rücklagen des Pflegeempfängers bezahlt wird. Die Notwendigkeit einer Anmeldung wurde dann oft nicht als notwendig angesehen.

B. Wer kann Verhinderungspflege leisten ?

  • Erwerbsmäßige Pflege (Ambulante Pflegedienste, familienentlastende Dienste)
  • Nicht erwerbsmäßige Pflege (Nachbarn, Bekannte, Verwandte 3. Grades)
  • Pflegepersonen, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder im selben Haushalt leben

C. Muss die Verhinderung begründet werden?

Nein.
Ein besonderer Grund für die Verhinderung muss nicht angegeben werden (es besteht auch keine Nachweispflicht – z. B. Urlaubsbuchung).

Oft wird in den Antragsformularen der Pflegekassen trotzdem nach den Gründen gefragt (Urlaub, Krankheit etc.). Kreuzen Sie einfach „sonstiges“ an, wenn Sie nicht möchten, dass Ihnen jemand Fragen stellt.

D. Wie lang und wie viel?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr.

Sie kann maximal für sechs Wochen (42 Tage) im Jahr von Ihnen beansprucht werden.

Eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 € (50%) ist möglich.

E. Besteht eine Antragspflicht im Voraus?

Nein.
Sie können, müssen aber keinen Antrag im Vorfeld stellen. Es reicht, wenn Sie die Leistung mit der Abrechnung nachträglich beantragen.

F. Gibt es zu erfüllende Voraussetzungen für die Verhinderungspflege ?

Ja.
Es muss mindestens der Pflegerad 2 vorliegen.

Die antragsberechtigte Person muss über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gepflegt worden sein, bevor die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann.

Und genau hier beginnt der erste Tipp für Sie:

1. Tipp:

Sechs Monate Pflegezeitraum richtig verstehen

In vielen Informationen wird missverständlich, verkürzt oder falsch über diese Antragsbedingung geschrieben.

In den Antragsformularen einiger Pflegekassen heisst es beispielsweise:

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Das ist nicht richtig. Es ist nicht erforderlich, dass dieselbe Pflegeperson, für die die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden soll, den Pflegebedürftigen sechs Monate gepflegt haben muss. Es ist egal, welche Personen sich in den vergangenen sechs Monaten um die Pflege gekümmert haben.

Auch muss die Pflege in diesem Zeitraum nicht ununterbrochen ausgeführt worden sein. Pausen von unter vier Wochen sind möglich, ohne dass sich der Gesamtzeitraum verlängert.

Die Anforderung, dass mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt, ist auch nicht an die 6-Monats-Frist gebunden.

Lediglich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss der Pflegegrad gegeben sein.

Wenn der Antrag auf Pflegegrad-Einstufung im Januar gestellt wurde, die eigentliche Pflege aber schon seit August des Vorjahres stattfindet, kann die Pflegeperson die entlastende Verhinderungspflege ab Februar in Anspruch nehmen.

Prüfen Sie daher bitte, ab wann gepflegt wurde und versuchen ggfs. für diesen Zeitpunkt nachträglich eine Bestätigung über die Notwendigkeit von pflegerischen Maßnahmen vom Hausarzt zu bekommen.

Bedenken Sie bitte, dass sich das pflegerische Spektrum mit dem neuen Pflegebedürdftigkeitsbegriff deutlich erweitert hat.

2. Tipp:

Abwägen, wer die Verhinderungspflege übernimmt

Prinzipiell steht jedem ein Verhinderungspflege Budget in Höhe von 1.612 € jährlich zur Verfügung.

Wenn die Verhinderungspflege jedoch von einer Ersatz-Pflegepersonen übernommen wird, die mit dem Antragsberechtigten bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, kann nur ein reduzierter Betrag abgerechnet werden.

Dieser reduzierte Betrag orientiert sich am Pflegegeld, das praktisch oder theoretisch (falls z. B. Kombinationsleistung oder ausschließlich Pflegesachleistung) bezogen wird, für den jeweiligen Pflegegrad zur Verfügung steht/stehen würde.

Konkret wird maximal das 1,5 fache des Pflegegeldes gezahlt:

Verhinderungspflege-Budget für 2. Grad

PG Pflegegeld Zuschlag Gesamt
2 316,00€ 158,00€ 474,00€
3 545,00€ 272,50€ 817,50€
4 728,00€ 364,00€ 1.092,00€
5 901,00€ 450,50€ 1.351,50€

Eine Beispiel-Rechnung soll den Unterschied deutlich machen:

Die Ehefrau eines Antragsberechtigten mit dem Pflegegrad 3 kann für 11 Tage die Pflege ihres Mannes nicht wahrnehmen. Die Schwiegertochter und deren Schwester bieten dem Rentnerpaar ihre Hilfen an.

Die tägliche Pflege und/oder Betreuung beansprucht 8 Stunden, insgesamt also 88 Stunden.

Als Aufwandsentschädigung sollen die Frauen jeweils 16 Euro die Stunden bekommen, 1.408 € gesamt (88*16=1.408).

Entscheidet sich die Familie für die Unterstützung durch die Schwester der Schwiegertochter (nicht bis zum 2. Grad verwand oder verschwägert) können die anfallenden Kosten in Höhe von 1.408 € komplett von der Pflegekasse erstattet werden.

Soll hingegen die Schwiegertochter die Verhinderungspflege übernehmen wird lediglich der 1,5 fache Betrag des Pflegegelds von 545 € abgerechnet. Dies sind 817,50 €.

Die Differenz zum Rechnungsbetrag über 1.408 € in Höhe von 590,50 € müsste als Eigenanteil von der Rente des Antragstellers finanziert werden.

Für 9 der 11 Tage Verhinderung wird das Pflegegeld der eigentlichen Pflegeperson um 50 % gekürzt. Die Familie erhält 87,59 € weniger Pflegegeld.

Die gesamte Belastung durch diese zweite Beantragungs-Alternative (Schwiegertochter statt ihrer Schwester) würde für 88 Stunden Verhinderungspflege somit 678,09 € betragen.

Die Überlegung, wer die Verhinderungspflege durchführt und abrechnet sollte also sorgfältig abgewogen werden, wenn entsprechende Alternativen zur Verfügung stehen.

Hier noch eine Übersicht mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Verwandtschaftsverhältnis:

Verwandte und Verschwägerte (§ 1590 BGB)

3. Tipp:

Sonstige Aufwendungen der Verhinderungspflege dokumentieren

Neben den Aufwendungen für die geleistete Pflegezeit können auch weitere Kosten (z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall) für die Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Im Beispiel oben wurden für die Verhinderungspflege durch die Schwiegertochter nur 817,50 € berücksichtigt (1,5 fache des Pflegegeldes des Pflegegrades 3). Bis zum Gesamtbudget der Verhinderungspflege von 1.612 € verbleibt noch ein Restbetrag von 794,50 €.

Auch wenn das Verhinderungspflege Budget für Pflegepersonen, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder im selben Haushalt leben, aufgebraucht wurde, können mit dem Restguthaben noch z. B. angefallenen Fahrtkosten geltend gemacht werden.

Die Schwiegertochter könnte bei einer Fahrstrecke von jeweils 60 km zusätzlich 264 € abrechnen (60*2*11*0,20€=264 €). Diese Aufwendungen müssen lediglich dokumentiert, nicht aber durch Tankbelege nachgewiesen werden.

Sammeln Sie bitte alle Belege für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege angefallen sind oder dokumentieren solche.

Hinweis: Mit dem Restbudget können auch noch andere Pflegepersonen, wie im Beispiel oben die Schwester der Schwiegertochter, oder ein Ambulanter Pflegedienst für die Verhinderungspflege finanziert werden.

4. Tipp:

Erzielung von Erwerbseinkommen

Den Gesamtbetrag von 1.612 € können auch von Pflegepersonen, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder im selben Haushalt leben, komplett für Verhinderungspflege aufgebraucht werden.

Eine Beschränkung auf das 1,5 fache des Pflegegeldes findet nicht statt, wenn diese Tätigkeit der Erzielung von Erwerbseinkommen dient.

Diese Absicht wird vom Gesetzgeber dann unterstellt, wenn die Verhinderungspflege sich über den gesamten Zeitraum von mindestens sechs Wochen (42 Tage) und länger erstreckt.

Wenn die Pflegeperson beispielsweise für 44 Tage verhindert ist und ihr Bruder täglich für 4 Stunden die Verhinderungspflege übernimmt und hierfür einen Stundenlohn von 14 € bekommt, können die kompletten 1.612 € zur Bezahlung der Gesamtrechnung von 2.464 € genutzt werden.

Ist das Kurzzeitpflege Budget noch nicht verbraucht, können maximal 50 % hiervon zur Aufstockung des Verhinderungspflege Budgets genutzt werden. Es stünden dann insgesamt 2.418 € für den Ausgleichder 2.464 € zur Verfügung. Der Eigenanteil wären dann nur noch die verbleibenden 46€.

5. Tipp:

Stundenweise Verhinderungspflege

Im Eingangsbeispiel oben ist die Ehefrau für 11 komplette Tage verhindert.

Für den ersten und letzten Tag bekommt sie ihr Pflegegeld zu 100 % angerechnet. Für die 9 Tage dazwischen wird ihr Anspruch um 50 % gekürzt.

Das Pflegegeld reduziert sich für diesen Monat von 545 € um 87,59 € auf nur noch 457,41 €.

Wenn sie die notwendige Entlastung statt auf 11 Tage beispielsweise auf 22 Tage organisieren könnte, hierfür aber weniger als 8 Stunden täglich von der Pflege abwesend wäre, hätte sie für die kompletten 22 Tage den vollen Anspruch von 100 % ihres Pflegegeldes (545 €).

Ein weitere Vorteil wäre, dass ihr zeitlicher Anspruch von Maximal 42 Tagen im Jahr sich nicht um die 11 Tage auf nur noch 31 Tage reduziert.

Die stundenweise Verhinderungspflege mit einer Abwesenheitszeit von unter 8 Stunden wird nicht auf das Zeitguthaben angerechnet. Es verbleiben trotz der 22 Tage die gesamten 42 Tage Anspruch.

6. Tipp:

Verjährungsfristen nutzen

2015 hatten über 2,0 Mio. Familien Anspruch auf Verhinderungspflege. Laut dem 6. Bericht der Bundesregierung über den Stand der Pflegeversorgung haben jedoch nur 1,3 Mio. von ihnen die Verhinderungspflege in Anspruch genommen.

Wenn ihre Familie zu den 700.000 Familien gehört, die eventuell nicht wussten, dass die Kosten für die Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson von der Pflegekasse bis zu einem Grenzbetrag ausgeglichen wurde, können Sie die Inanspruchnahme auch jetzt noch nachholen.

Aufgrund der Verjährungsregelungen in der Sozialen Gesetzgebung (§45 SGB I) verjähren berechtigte Ansprüche erst nach dem vierten Jahr, das nach dem Jahr der Anspruchsberechtigung folgt.

Hatten Sie also im Januar 2014 eine Ersatzpflege organisiert und hierfür entsprechende Aufwände können Sie diese jetzt noch bei Ihrer Pflegekasse als Abrechnung einreichen und damit gleichzeitig für das entsprechende Jahr beantragen.

Der nachfolgenden Übersicht können Sie die für das jeweilige Jahr gültigen Höchstbeträge entnehmen:

Verhinderungspflege-Budget 2013- 2017

Jahr Verhinderungspflege Aufstockung
Kurzzeitpflege
Maximales
Budget
Pflegegeld
Faktor
2018 1.612 € 806 € 2.418 € 1,5
2017 1.612 € 806 € 2.418 € 1,5
2016 1.612 € 806 € 2.418 € 1,5
2015 1.612 € 1.612 € 1,5
2014 1.550 € 1.550 € 1,0

Hinweis 1: Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie mit einer nachtäglichen Kürzung ihres bezogenen Pflegegeldes rechnen müssen, wenn Sie für die relevanten Zeiträume eine tageweise Verhinderungspflege abrechnen wollen.

Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege mit einer Verhinderungszeit der Pflegeperson von täglich weniger als 8 Stunden erfolgt keine Rückforderung des ausgezahlten Pflegegeldes.

Hinweis 2: Besteht Anspruch auf Beihilfe, wie z. B. bei Beamten, reduziert sich die Höhe der Leistung jeweils auf die Hälfte gegenüber der Pflegekasse. Die andere Hälfte ist bei der Beihilfestelle zu beantragen.

Der Verjährungsparagraph § 45 SGB I sichert die Ansprüche rückwirkend für vier Jahre aber nur aus dem § 39 SGB XI ab.

Für die Ansprüche gegenüber der Beihilfestelle können andere Regelung greifen. In einem Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln (AKZ: 19 K 3694/13 ) wurde in einem ähnlichen zurückliegenden Pflege-Leistungsanspruch, die Klage abgewiesen.

Danach regelt die Beihilfenverordnung in Nordrhein-Westfalen, dass eine Beihilfe nur gewährt wird, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens jedoch ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt wird (§ 3 Abs. 5 Satz 2 BVO NRW).

Ihre nachträgliche Anmeldung der getrennten Ansprüche sollte diesen Umstand berücksichtigen. Klären Sie dies bitte im Vorfeld direkt mit den Mitarbeitern der Beihilfestelle.

7. Tipp:

Verhinderungspflege mit Pflegebudget-Rechner planen

Um immer einen guten Überblick über den Einsatz der Verhinderungspflege Budgets zu haben, empfiehlt es sich, diese im Voraus zu planen.

Ob regelmäßige Entlastungen pro Woche/Monat oder längere Zeiträume als Urlaub, tragen Sie Ihre Wünsche in Ihren Pflegebudget-Rechner ein und erkenne so frühzeitig, ob Sie Gelder der Kurzzeitpflege umwandeln sollten. Alternativ oder ergänzend können Sie eventuell auch bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets in relevanten Monaten für Entlastungsleistungen umwandeln.

Wenn Sie regelmäßig den Überblick über alle ihre Ansprüche haben, können Sie eventuell deutlich mehr an Pflege für Ihre liebsten und für Ihre eigenen Entlastung realisieren.

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