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Überwachung – Widerstand gegen geplantes Polizeigesetz in Bayern wächst

Überwachung

Widerstand gegen geplantes Polizeigesetz in Bayern wächst

Eine Demonstrationswelle schwappt durch Bayern: Überall im Land protestieren Menschen gegen die massive Ausweitung der Polizeibefugnisse. Kritik gibt es auch am Psychiatriegesetz. Experten warnen angesichts stärkerer Überwachung von psychisch kranken Menschen vor dem „gläsernen Patienten“.

Das von der bayerischen Regierung geplante neue Polizeigesetz stößt auf immer größeren Widerstand. Einige tausend Menschen protestierten in den vergangenen Wochen gegen den Gesetzentwurf, den ein Jurist als das härteste Polizeigesetz in Deutschland seit 1945 bezeichnet. Mehrere Oppositionsparteien kündigten Klagen vor dem Verfassungsgericht von Bayern an, sollte die CSU das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschieden. Für die kommenden Wochen sind weitere Proteste angekündigt.

„Drohende Gefahr“ ausgeweitet

Worum es geht: Der Entwurf des „Polizeiaufgabengesetzes“ sieht eine massive Ausweitung der Polizeikompetenzen vor. Die Polizei dürfte künftig präventiv Ermittlungen einleiten, bevor eine Straftat begangen wurde oder eine konkrete Gefahr besteht, dass eine solche geplant ist. Es reicht der Verdacht auf eine „drohende Gefahr“. Der Begriff wurde in Bayern bereits letztes Jahr mit dem Gefährdergesetzeingeführt. Die Grünen haben jüngst gegen dieses Gesetz Klage eingereicht.

Geht es nach der CSU, dürfen Polizeibeamte künftig vorbeugend die Post durchsuchen und sämtliche Kommunikation überwachen. Zudem soll die Polizei Dateien auf Computern, Smartphones und der Cloud durchsuchen, speichern und verändern dürfen. Das Gesetz erleichtert zudem den Einsatz von Handgranaten in Ausnahmefällen. Demonstrationen dürften künftig gefilmt werden, auch wenn keine Straftaten erwartet werden.

In einer Anhörung im Bayerischen Landtag äußerten Sachverständige Zweifel an der Verfassungskonformität des Vorhabens. Sie warnten vor einer Aufhebung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei. Ähnlich dem Verfassungsschutz soll es der Polizei künftig erlaubt sein, Privatleute als V-Personen einzusetzen.

Großdemo in München

Für bayerische Verhältnisse könnte man angesichts der vielen öffentlichen Proteste schon von einer Demonstrationswelle sprechen. Bisher gab es unter anderem Kundgebungen in Regensburg, Nürnberg und München. In den Stadien vom FC Bayern München und dem 1. FC Nürnberg hängten Fans große Banner mit Sprüchen gegen die CSU-Pläne auf. Für die kommenden Wochen sind weitere Proteste in allen größeren bayerischen Städten geplant. Die Organisatoren können auf viele Teilnehmer hoffen: Rund 60 Prozent der Bayern lehnen das Vorhaben der CSU ab, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag der Grünen in Bayern ergab.

Für den 10. Mai, Christi Himmelfahrt, ruft ein Bündnis aus knapp 50 Organisationen zu einer Großkundgebung unter dem Motto „Kein Angriff auf unsere Freiheits- und Bürger*innenrechte!“ in München auf. Diese soll dazu beitragen, die Verabschiedung des Gesetzes im Landtag durch breiten Bürgerprotest zu verhindern und die anhängenden Klagen zu unterstützen, heißt es im Gründungsaufruf. Zu den Unterzeichnern zählen Oppositionsparteien, Bürgerrechtler und Journalistenvereinigungen. Auch linke Jugendorganisationen und Fußballfans rufen zu der Kundgebung auf. Auf Facebook haben bereits mehr als 16.000 Menschen ihr Interesse an der Kundgebung signalisiert.

Eine weitere Klage wird zur Zeit von der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorbereitet. Die Bürgerrechtler sammeln mit einer Crowdfunding-Kampagne 25.000 Euro, um unmittelbar nach der Verkündigung gegen das Gesetz juristisch vorzugehen. Mit der Klage wollen sie verhindern, dass das Polizeigesetz Vorbild für den Bund und andere Bundesländer wird.

Kritik an Psychiatriegesetz

Die Proteste richten sich auch gegen die „öffentliche Stigmatisierung“ von psychisch Kranken durch ein weiteres Gesetzesvorhaben der bayerischen Landesregierung. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, plant die CSU-Regierung ein „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“. Was nach Hilfe klingt – und auch Verbesserungen in der psychiatrischen Versorgung in Krisen enthält – bewirkt laut Kritikern aber überwiegend das Gegenteil. Laut dem Entwurf sollen Personen, die in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden, für fünf Jahre in einem Register erfasst werden. Auf die gespeicherten Daten hätten dann staatliche Stellen Zugriff.

Selbsthilfeorganisationen warnen folglich vor dem „gläsernen Patienten“. Psychisch kranke Menschen würden mit Straftätern gleich gestellt. „Der Gesetzentwurf unterstellt jedem psychisch Kranken, der mal einen Unterbringungsbeschluss hatte, dass er letzten Endes gewaltbereit ist“, sagte Brigitte Richter vom Selbsthilfeverein Pandora der Süddeutschen Zeitung.

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