Beratung ergänzende & unabhängige Beratung - EUTB-§ 31-SGB-IX Inklusion

EUTB – 400 Beratungsstellen bewilligt

400 Beratungsstellen bewilligt

Veröffentlicht am  von Ottmar Miles-Paul

Logo: EUTB - ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
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Bild: BMAS

Berlin (kobinet) Ursprünglich sollten es lediglich 250 werden, mittlerweile sind ca. 400 ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB) bewilligt worden. Bis Mitte April dürfte die Bewilligungsphase der neuen Beratungsstellen abgeschlossen sein, die sich aus dem § 32 des Bundesteilhabegesetzes ergeben und mit ca. 50 Millionen Euro pro Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden.

Da nicht alle Beratungsstellen die maximale Zahl von drei Vollzeitstellen beantragt haben – manche Beratungsstellen haben beispielsweise lediglich 1,5 Vollzeitstellen beantragt – und aufgrund von Kürzungen bei der Bewilligung konnte die Zahl der Beratungsstellen wesentlich erhöht werden. Damit dürften am Ende gut 1.000 Beraterinnen bei den Beratungsstellen beschäftigt werden, wie viele der Beraterinnen selbst behindert sind, das lässt sich derzeit jedoch noch nicht überblicken. Das Gesetz betont jedoch die Wichtigkeit des Peer Counseling. Vor Ort sollen die Beratungsstellen für alle behinderten Menschen und ihre Angehörigen zuständig sein und bilden wichtige Anlaufstellen zur Unterstützung der Betroffenen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Link zur Liste der bisher ins System der Fachstelle zur ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung eingestellten Beratungsstellen

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