Abschaffen, Streichen und Nachbessern
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild: ISL
Berlin (kobinet) “Abschaffen, Streichen und Nachbessern”, so lassen sich die drei Kernforderungen der Klausurtagung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) an die sich formierende Bundesregierung zusammenfassen. Die vom UN-Fachausschuss kritisierten Menschenrechtsverletzungen an behinderten Menschen in Deutschland müssten von der sich formierenden Bundesregierung unbedingt unterbunden werden. Entsprechende Maßnahmen sind in einem Koalitionsvertrag zu verankern, fordert die ISL zum Abschluss ihrer dreitägigen Klausurtagung.
“Als Sofortmaßnahmen ist der völkerrechtswidrige Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen abzuschaffen und eine Psychiatrie-Enquête einzurichten, um den vielfältigen Menschenrechtsverletzungen an Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken”, verlangt Uwe Frevert, ISL-Vorstandsmitglied. Außerdem müsse das Bundesteilhabegesetz (BTHG) dringend nachgebessert werden: “Die bisherigen Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht sind abzuschaffen und das ab 2020 mögliche Zwangspoolen, das behinderte Menschen zwingt, sich eine Unterstützungsleistung mit anderen zu teilen, muss ohne Wenn und Aber aus dem BTHG rausgestrichen werden”, so Uwe Frevert weiter.
Außerdem äußerten die anwesenden Klausurteilnehmer*innen (Vorstand, Beiräte und Mitarbeiter*innen der ISL) ihre Kritik an den bisher versandten Bewilligungsbescheiden für die EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung). “Hinsichtlich der verpflichtend zu beantragenden Eingliederungszuschüsse bei schwerbehinderten Angestellten muss endlich eine rechtsverbindliche Erklärung durch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erfolgen”, fordert Uwe Frevert. Nur ohne diese Nötigung, können laut Frevert insbesondere kleinere Organisationen gezielt Menschen mit Behinderungen für die EUTB anstellen, ohne sich dabei finanziell, beispielsweise durch verpflichtende Weiterbeschäftigung, aus dem Fenster lehnen zu müssen.