Beratung ergänzende & unabhängige Beratung - EUTB-§ 31-SGB-IX

Die Stiefel noch draußen lassen

Die Stiefel noch draußen lassen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Weihnachtsstiefel
Weihnachtsstiefel
Bild: Public Domain

Bericht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Kassel (kobinet) Traditionell werden am Nikolaustag die Stiefel rausgestellt, damit diese mit Gaben gefüllt werden, für die vorher Wunschzettel geschrieben wurden. Über 800 Organisationen haben zwar keinen Wunschzettel, sondern schon im Sommer Anträge für den Betrieb von Beratungsstellen im Rahmen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung gestellt, wurden am Nikolaustag aber enttäuscht. Die Stiefel blieben leer und werden wohl noch etwas länger draußen stehen müssen, denn die Bescheide müssten jetzt so langsam aber sicher kommen, wenn die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wie geplant am 1. Januar 2018 an den Start gehen soll.

Wann diese Bescheide genau kommen sollen, darüber gibt es widersprüchliche Aussagen. Ende Oktober kündigten die Verantwortlichen an, dass die Bescheide ab Anfang November 2017 sukzessive versandt werden sollen, doch bisher ist der kobinet-Redaktion noch von keinem erteilten Bescheid zu Ohren gekommen. Die Prognose ist nun, dass die Bescheide auf jeden Fall vor Weihnachten raus gehen sollen. Auch das passt irgendwie zur Adventszeit, denn Advent kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Ankunft. Die verschiedenen Akteure können also weiterhin gespannt sein, ob sie dazu gehören oder ihr Antrag abgelehnt wird. Und dass es eine Reihe von Ablehnungen geben wird, steht allein schon aufgrund der bisher eingereichten über 800 Anträge außer Zweifel. Auch wenn wahrscheinlich mehr als die ursprünglich geplanten 250 Beratungsstellen gefördert werden, weil nicht alle die vollen drei Stellen beantragt haben, werden dabei einige in die Röhre schauen müssen. Auch dies ist nicht nur unbedingt schlecht, denn auch viele Leistungserbringer haben Anträge gestellt, obwohl die Beratung unabhängig von den Interessen der Kostenträger und Leistungserbringer erfolgen soll.

Wenn Dinge länger dauern als geplant, muss dies per se nicht unbedingt schlecht sein, wenn dies dazu führt, dass es eine gute Beteiligung der verschiedenen Akteure und vor allem der Betroffenen vor allem in den Ländern geführt hat und die Anträge entsprechend abgewogen werden. Woran aber unbedingt nach der Zustellung der Bescheide gearbeitet werden muss, ist eine pragmatische Umsetzung. Denn die Akteure sind sich darin wohl einig, dass nach einer Bescheiderstellung Mitte Dezember nicht gleich am 1. Januar die Beratung auf Hochtouren anlaufen kann, weil hierfür nicht nur Personal eingestellt werden muss, sondern auch barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung stehen müssen. Und Vorstellungsgespräche am Heilig Abend sind ja nicht gerade der Renner und erstrebenswert. Man darf also gespannt sein, welche Stiefel in den nächsten Tagen wie gefüllt werden. Wichtig ist dabei, dass behinderte Menschen endlich eine gute und engagierte unabhängige Teilhabeberatung bekommen.

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