Partizipationsmöglichkeiten im Rahmen der Inklusionstage 2017
Am 4. und 5. Dezember 2017 finden die Inklusionstage 2017 des BMAS statt. An der Veranstaltung nehmen wieder Vertreterinnen und Vertreter der Sozial-, Wohlfahrts- und Behindertenverbände, der Wissenschaft, von Unternehmen, der Länder, der Bundesressorts und vor allem auch Menschen mit Behinderungen selbst teil. Hinzu kommen dieses Mal aber noch ca. hundert internationale Gäste. Denn unter dem Motto „Inklusionstage – International“ sollen in diesem Jahr gute Beispiele aus anderen Ländern mit Blick auf die Umsetzung der UN-BRK in verschiedenen Themenbereichen (Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, Inklusive Bildung, Barrierefreiheit, Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Behinderungen, Katastrophenvorsorge für Menschen mit Behinderungen, Frauen mit Behinderungen, Leistungserbringung im Wandel) vorgestellt und mit den Akteuren in Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft diskutiert werden, um so in diesen Bereichen für Deutschland zusätzliche Impulse für die weitere Umsetzung der UN-BRK zu gewinnen.
Die Liveschaltung zu den diesjährigen Inklusionstagen – auch in Leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache sowie in englischer Sprache und internationaler Gebärdensprache – finden Sie unter www.gemeinsam-einfach-machen.de/Inklusionstage.
Partizipationsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ unterstützt die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen des BTHG in die Praxis. Das Projekt wird durch einen Beirat begleitet, in den auch Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen berufen wurden. Auch die Projektwebseite www.umsetzungsbegleitung-bthg.de bietet über Fachdiskussionen und Experteninterviews verschiedene Möglichkeiten der Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung des BTHG. Das BMAS unterstützt den Deutschen Verein über die Gewährung einer Zuwendung bei der Durchführung dieses Projektes.
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Bundesteilhabegesetz.
Partizipationsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet seit Anfang dieses Jahres gezielte Förderung von Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessern, Politik und Gesellschaft gleichberechtigt mitzugestalten.
Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen erhalten damit Unterstützung für ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen, um sich intensiver und nachhaltiger in gesellschaftliche und politische Gestaltungsprozesse einzubringen. So ist zum Beispiel künftig auch die Förderung von Jugendarbeit oder von Nachwuchskräften für die Wahrnehmung von Leitungsfunktionen in Verbänden von Menschen mit Behinderungen möglich.
Deutschland hat sich – wie die übrigen Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention – dazu verpflichtet, ein Umfeld zu fördern, in dem aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht und gefördert wird. Das kürzlich novellierte Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundesbehindertengleichstellungsgesetz – BGG) sieht diese Förderung für Organisationen von Menschen mit Behinderungen vor, die ihre Interessen auf der Bundesebene vertreten.
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zur Partizipationsförderung durch das BMAS.
Umfassende Befragung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des neuen Teilhabesurveys
Menschen mit Behinderung wollen genau so leben wie Menschen ohne Behinderungen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Bis heute gibt es nur wenig gesicherte Erkenntnisse zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Deshalb startet nun die bisher größte Befragung zu diesem Thema.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Bonn mit der Durchführung dieser bundesweiten Befragung beauftragt.
Dabei geht es um die Beantwortung wichtiger Fragen:
Wo gelingt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wo gelingt sie nicht? In welchen Lebensbereichen gibt es Verbesserungsbedarf? Diese Fragen stellen sich im Kleinen wie im Großen. Es geht zum Beispiel um Austausch und Unterstützung in Familie und Freundeskreis, um das Berufsleben, und die Teilnahme am öffentlichen Leben. Besonders wichtig sind dabei Unterschiede zwischen Regionen und zwischen Stadt und Land.
In Deutschland gibt es vielfältige Hilfsangebote. Aber kommt diese Hilfe auch an? Wie steht es um unsere Teilhabe am Leben, wenn wir beeinträchtigt sind? Was behindert uns, was hilft? Wie sieht es finanziell aus, wenn eine Behinderung eingetreten ist? Habe ich eine Wohnung, die meinen Bedürfnissen entspricht? Finde ich angemessene gesundheitliche Versorgung? Kann ich meinem Beruf weiter nachgehen und mein Leben sinnvoll gestalten? Fühle ich mich sicher und unterstützt oder hilflos und auf mich allein gestellt? – Nur dann, wenn wir wissen, wo der Schuh drückt, kann Politik für die passende Unterstützung sorgen.
Hier gelangen Sie zum Zweiten Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland und hier zur Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.