Behindertenpolitik menschenrechtsorientiert gestalten BTHG-BundesTeilHabeGesetz Budget für Arbeit ergänzende & unabhängige Beratung - EUTB-§ 31-SGB-IX ISL-Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL)

Seine Rechte kennen – BTHG-Bundesteilhabegesetz – Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) – Budget für Arbeit

Seine Rechte kennen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: ISL

Rheinsberg (kobinet) “Wissen ausbauen und Selbstbestimmung stärken“, diesen Titel wählte die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) für eine juristische Fortbildung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), die sie vom 24. bis 26. November in Rheinsberg durchführte. Anlass für die vom Forum behinderter JuristInnen durchgeführte und auf großes Interesse gestossene Fortbildung ist unter anderem die ab 2018 startende Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

“Nur wer seine Rechte kennt, kann ein selbstbestimmtes Leben effektiv einfordern”, ermutigte die Geschäftsführerin der ISL, Dr. Sigrid Arnade, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Fortbildung zum Bundesteilhabegesetz, welche durch den Partizipationsfonds ermöglicht wurde. Der Partizipationsfonds wurde mit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Sommer 2016 eingeführt und soll die politische Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen stärken.

“Mit dieser Fortbildung zum Bundesteilhabegesetz haben wir die Möglichkeit, uns auf die Aufgaben in den ausgeschriebenen Beratungsstellen vorzubereiten. Menschen mit Behinderungen werden durch diese Beratungsstellen gegenüber den Behörden gestärkt. Dies entspricht dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)”. So boten die Mitglieder des Forums behinderter JuristInnen, die eigens für diese Veranstaltung ein Fortbildungskonzept zum Bundesteilhabegesetz entwickelt hatten, einen umfassenden Einblick in eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes. Dabei machten sie deutlich, wo Handlungsmöglichkeiten, bzw. Handlungsbedarf in der Beratung und in der weiteren Interessenvertretung bestehen, um die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen zu stärken. So gelte es beispielsweise die ab 1. Januar 2018 in Kraft tretende Regelung zur Erstellung von Gesamtplänen im Sinne der Selbstbestimmung und der Wünsche behinderter Menschen in der Praxis zu prägen. Am 1. Januar tritt auch das Budget für Arbeit bundesweit in Kraft.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen.

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