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Frauenbeauftragte für besseren Schutz vor Gewalt in Werkstätten

Frauenbeauftragte für besseren Schutz vor Gewalt in Werkstätten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: domain public

Marburg/Lahn (kobinet) Mehr als 125.000 Frauen arbeiten bundesweit in rund 680 Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Noch bis zum 30. November werden in ganz Deutschland neue Werkstatträte gewählt und dabei erstmals auch Frauenbeauftragte mit Behinderung. “Das ist ein wichtiger Schritt, um behinderte Frauen zu stärken und so besser vor Gewalt zu schützen”, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt. anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November.

Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2011 werden Frauen mit Behinderung zwei- bis dreimal häufiger Opfer von Gewalt als nicht behinderte Frauen. Bei Belästigungen, Mobbing, Missbrauch und anderen Formen der Gewalt können sich jetzt die weiblichen Werkstatt-Beschäftigten zusätzlich an ihre neuen Frauenbeauftragten wenden. “Ich finde es wichtig, dass die Frauen die Möglichkeit haben, zu jemandem zu gehen, der mit ihnen auf Augenhöhe ist und zu dem sie Vertrauen haben”, erklärte Eva Nicklas, Frauenbeauftragte der Lebenshilfe-Lahnwerkstätten in Marburg. Ulla Schmidt ergänzt: “Die Werkstätten müssen nun darauf achten, dass die Frauenbeauftragten und ihre Assistentinnen gut geschult und so auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet werden.”

Die novellierte Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) verpflichtet seit 2017 alle Werkstätten zur Einführung einer Frauenbeauftragten, die in ihrem Amt durch eine Vertrauensperson ohne Behinderung unterstützt wird. Zudem gibt die neue WMVO den Werkstatträten mehr Mitbestimmungsrechte, heißt es in der Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Service-Hinweise der Lebenshilfe zum Thema:

Damit auch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung verstehen können, hat die Lebenshilfe die Verordnung vollständig in Leichte Sprache übersetzt. Sie kann für 12 Euro plus Versandkosten im Verlag der Lebenshilfe auf www.lebenshilfe.de bestellt werden. Außerdem hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe ein Plakat in Leichter Sprache entworfen, damit alle Menschen mit Behinderung von der neuen WMVO erfahren. Es kann kostenfrei auf www.lebenshilfe.de heruntergeladen werden.

Um sich über die neuen Rechte in der WMVO zu informieren und diese selbstbewusst einzufordern, ist auch eine Vernetzung untereinander wichtig. Werkstatträte Deutschland und Bundesvereinigung Lebenshilfe laden daher schon heute ein zur Tagung „Werkstatträte tauschen sich aus“, die am 13. und 14. März 2017 in Berlin stattfindet.

Was kann die Behindertenhilfe vorbeugend gegen Gewalt tun? Darum geht es in der Praxishilfe der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit dem Titel „Gewalt in Diensten und Einrichtungen verhindern“. Sie kann für 7 Euro plus Versandkosten auf www.lebenshilfe.de bestellt werden.

Hier der vollständige und damit barrierefreie Link zur Übersetzung der WMVO mit Bestellmöglichkeit:

https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-zeitschriften/buecher/dateien/Die-Werkstaetten-Mitwirkungs-Verordnung.php?listLink=1

Zum Plakat in Leichter Sprache: https://www.lebenshilfe.de/de/leichte-sprache/arbeit/Mit-Bestimmen/Neue-Regelungen-fuer-den-Werkstatt-Rat.php

Zur Werkstatträte-Tagung: https://www.inform-lebenshilfe.de/inform/veranstaltungen/termine/bv/180102-bv-werkstattraete-tagung.php

Zur Praxishilfe „Gewalt in Diensten und Einrichtungen verhindern“:

https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-zeitschriften/buecher/dateien/Gewalt-in-Diensten-und-Einrichtungen.php?listLink=1

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