BEI_NRW-Bedarfsermittlungsinstrument Eingliederungshilfe

Partizipationsworkshop von LVR und LWL in Münster – “BEI_NRW”-Bedarfsermittlungsinstrumentes

Partizipationsworkshop von LVR und LWL in Münster

In vier Workshop Gruppen diskutierten die rund 100 Teilnehmer zum neuenBedarfsermittlungsinstrument. -©-Foto-Michaela-Zimmermann-LVR

Einheitliches Instrument soll in NRW helfen, Bedarf an Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu ermitteln

Rheinland/Westfalen, 9. November 2017. Der individuelle Bedarf von Menschen mit Behinderung an Leistungen der Eingliederungshilfe in NRW soll künftig mit einem neuen, landesweit einheitlichen Instrument ermittelt werden. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) hatten entschieden, die Vorgaben des neuen Bundesteilhabegesetzes – etwa zur Orientierung an der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) – mit einem gemeinsamen Instrument der Bedarfsermittlung umzusetzen und die in den jeweiligen Landesteilen bisher eingesetzten Hilfeplan-Instrumente entsprechend weiter zu entwickeln.

Nach intensiven fachlichen Vorarbeiten bei LVR und LWL hatten die Landschaftsverbände für Mittwoch, den 8. November zu einem Partizipationsworkshop nach Münster eingeladen, um mit Vertretern von Selbsthilfe, Anbieter-Verbänden, kommunaler Familie und anderen Akteurinnen das neue Bedarfsermittlungsinstrument zu diskutieren.

Leitidee des 19-seitigen Bedarfsermittlungsinstrumentes (abgekürzt: „BEI_NRW“) ist, wie bisher die Bedarfe in einem diskursiven Vorgehen anhand eines leitfadengestützten Interviews mit dem leistungsberechtigten Menschen zu ermitteln. Dessen Wünsche sind der Ausgangspunkt für die Formulierung von Zielen und Maßnahmen. Dabei orientiert sich der Bogen an Lebenslagen und zielt auf die umfassende Bedarfsermittlung in allen Lebensbereichen.

In vier Workshop-Gruppen diskutierten die rund 100 Teilnehmer Fragen zur Anwendung in der Praxis und gaben zahlreiche Hinweise zur weiteren Überarbeitung. Lob gab es für den landeseinheitlichen Ansatz, die Personenzentrierung und das partizipative Vorgehen selbst. Fragen gab es unter anderem zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in NRW und zur Barrierefreiheit sowie der sprachlichen Verständlichkeit des Instruments.

Die Fachleute von LVR und LWL werden die Rückmeldungen nun einarbeiten. Bei einer Veranstaltung im Dezember soll das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Ihre Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Kathleen Bayer
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-2792
Mail kathleen.bayer@lvr.de

 

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