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Neue EU-Datenschutzregeln – Unternehmen sind nicht gut vorbereitet

Neue EU-Datenschutzregeln – Unternehmen sind nicht gut vorbereitet

Laut einer Studie des IT-Branchenverbandes bitkom hat ein Fünftel aller Unternehmen noch nichts unternommen, um sich auf die neuen EU-Datenschutzregeln einzustellen. Das liege an der großen Unsicherheit, heißt es von Seiten der IHK. Firmen würden mit dem Gesetz allein gelassen, es fehlten konkrete Vorgaben und Checklisten. Doch die Zeit drängt, ab Mai 2018 gilt das neue Gesetz. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro rechnen.

von Johannes Schiller, MDR AKTUELL

Online-Shopping: Schnell und unkompliziert für die Kunden. Doch für viele Unternehmen im Moment exakt das Gegenteil: Ein Berg zusätzlicher Arbeit. Denn sie müssen ihren Online-Shop genau unter die Lupe nehmen und zum Beispiel prüfen, ob er den neuen EU-Datenschutzregeln entspricht. Wo und wie lange werden zum Beispiel Telefonnummern oder Adressen der Kunden gespeichert?

bitkom: viele Unternehmen schlecht vorbereitet

Die Uhr für diese Überprüfung tickt. Denn ab Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Und dennoch: viele Unternehmen halten bislang die Füße still, sagt Susanne Dehmel vom IT-Branchenverband bitkom. “In der Breite sind die Unternehmen noch nicht gut vorbereitet. Der Prozentsatz der Unternehmen, die sagen, wir haben schon was getan und die auch glauben, dass sie mit der Umsetzung bis Mai fertig werden, der ist doch sehr gering. Der Großteil der Unternehmen wird noch was tun müssen im nächsten halben Jahr.”

Laut einer bitkom-Studie hat ein Fünftel der Unternehmen noch gar nichts gemacht. Gerade mal jede achte Firma hat zumindest erste Schritte unternommen.

IHK: große Unsicherheit

Die Unsicherheit ist groß, sagt Mario Bauer, Geschäftsführer bei der Industrie- und Handelskammer Leipzig. Er meint: Die Firmen wollen ja, doch allein schaffen sie es einfach nicht. Die Firmen würden häufig an den praktischen Fragen des Datenschutzes “scheitern”. Er kenne das, weil die IHK Beratungen zum Datenschutz in den Firmen durchführe.

Bauer sieht die mitteldeutschen Landesdatenschutzbehörden in der Pflicht. Sie müssten die komplizierte und fast 100 Seiten lange EU-Verordnung auslegen und daraus konkrete Tipps für die Unternehmen ableiten. Da sei es wichtig, klare und konkrete Vorgaben, Checklisten und Formulierungshilfen zu bekommen.

Solche Checklisten würden bislang zum Beispiel für die deutschen Datenschutzgesetze existieren. Für die neuen EU-Regeln fehlen sie Bauer zufolge dagegen noch.

Bei Verstoß: Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro

Trotzdem:  Für Unternehmen, die auf Zeit spielen, kann es teuer werden. Verstöße können bei großen Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld kosten. Deswegen empfiehlt bitkom-Expertin Susanne Dehmel: “Insofern ist es schon angezeigt, sich da zu rüsten und zumindest wenn die Aufsicht kommt, der Aufsicht sagen zu können: Wir haben da was gemacht. Das ist zwar vielleicht noch nicht komplett oder perfekt, aber wir sind dabei die Vorgaben umzusetzen.“

Die Zeit für die Unternehmen drängt. Die neuen EU-Regeln zum Datenschutz gelten ab Mai.

Über dieses Thema berichtete MDR AKTUELL auch im:Radio | 07.11.2017 | 06:51 Uhr

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