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Wohlfahrtsverbände ohne Kontrolle – Warum die Landesrechnungshöfe Ausgaben nicht kontrollieren dürfen

Bitte den Beitrag anschauen – siehe Link unten. Es wird dringend Zeit zu handeln! In allen Bundesländern! Das ITP-Verfahren ( = Integrierter Teilhabeplan) in Thüringen ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention.

“Wohlfahrtsverbände ohne Kontrolle Warum die Landesrechnungshöfe Ausgaben nicht kontrollieren dürfen

Der Staat zahlt Wohlfahrtsverbänden jährlich Milliarden für die Betreuung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Ob die Gelder auch bestmöglich eingesetzt werden, prüft er allerdings nicht. So sind Missbrauch Tür und Tor geöffnet”.

Der Staat zahlt Wohlfahrtsverbänden jährlich Milliarden für die Betreuung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Ob die Gelder auch bestmöglich eingesetzt werden, prüft er allerdings nicht. So sind Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Es geht um Betrug in Millionenhöhe. Der Betreiber eines Wohnheims und verschiedener Werkstätten zur Arbeitstherapie für Menschen mit einer Alkoholerkrankung soll laut Anklage Abrechnungsbetrug in fast 600 Fällen begangen haben. Da diese Menschen eine seelische Behinderung haben, hat der Landkreis die Kosten für das Wohnheim und die Beschäftigung bezahlt. Viele Jahre wurde nicht kontrolliert, was der Betreiber genau mit dem Geld gemacht hat. Erst nach einem Hinweis prüfte der Kreis nach und stellt fest, dass viel zu wenig Personal vorhanden war. Außerdem waren einige Betreuer unterqualifiziert. Fälle wie dieser haben die Diskussion über eine bessere Kontrolle der Träger der Behindertenhilfe stark angefacht. In mehreren Bundesländern ist nun geplant, die neutralen Landesrechnungshöfe in die Überprüfung einzubeziehen. Für die Politik ist das ein sehr sensibles Feld, mit dem sich vor allem Sozialpolitiker nur sehr ungern beschäftigen.

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