Behindertenpolitik menschenrechtsorientiert gestalten Politik

Selbstbestimmung gewährleisten – Behindertenpolitik menschenrechtsorientiert gestalten

Selbstbestimmung gewährleisten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: ISL

Berlin (kobinet) Gut vier Wochen vor der Bundestagswahl am 24. September deutet alles auf einen spannenden Wahlabend und eine nicht ganz leichte Mehrheitsfindung für die zukünftige Bundesregierung hin. Nach der aktuellen Umfage im Rahmen des ARD Deutschlandtrends würde es sowohl für eine schwarz-rote Koalition aus CDU, SPD und CSU, als auch für eine schwarz-gelb-grüne Koalition aus CDU, FDP, Grüne und CSU reichen. Eine schwarz-gelbe Koalition aus CDU, FDP und CSU hätte der aktuellen Umfrage zufolge keine Mehrheit. Angesichts wohl schwieriger Koalitionsverhandlungen hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) einige Vorschläge zur Behindertenpolitik unterbreitet und fordert, dass die Selbstbestimmung behinderter Menschen zukünftig gewährleistet wird.

„Wir werden das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und andere entsprechende Gesetze wie folgt reformieren: Wir werden das Menschenrecht auf eine freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform verankern und die damit verbundenen Unterstützungsleistungen entsprechend sicherstellen. Niemand darf gegen seinen / ihren Willen in einer Sonderform wohnen müssen. Jede/r erhält die für ihn oder sie notwendige Unterstützung in der eigenen Wohnung. Wir werden die unabhängige Teilhabeberatung unbefristet sicherstellen. Wir werden dafür sorgen, dass bei niemandem ohne seine / ihre Zustimmung Teilhabeleistungen gemeinsam erbracht werden (sog. ‚Zwangspoolen‘). Wir werden dafür sorgen, dass alle Teilhabebedarfe auch individuell gedeckt werden und eine geplante ausschließende Regelung (‚5 aus 9 Lebensbereichen‘) zum Zugang zu Leistungen nicht Wirklichkeit werden lassen. Wir werden notwendige behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen als Nachteilsausgleiche unabhängig und ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbringen. Wir lehnen jegliche Zwangsmaßnahmen aufgrund von Behinderung (etwa Zwangsheimeinweisung, Zwangsbehandlung oder Zwangsmedikation) ab. In diesem Zusammenhang befürworten wir die Einrichtung einer Enquete, die sich auch mit dem Umbau von Institutionen im Sinne der UN-BRK, insbesondere im medizinisch / psychosozialen Behandlungs und Betreuungsbereich beschäftigen soll.“ So lauten die Vorschläge der ISL unter dem Punkt Selbstbestimmung gewährleisten in ihren Vorschlägen für Kernpunkte einer menschenrechtsorientierten Behindertenpolitik in Wahlprogrammen und im Koalitionsvertrag unter dem Motto „Behindertenpolitik menschenrechtsorientiert gestalten“.

Link zu den Empfehlungen der ISL

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