Erwerbsminderung Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialhilfe-Leistung nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie ist eine Geldzahlung für Menschen, die kein Vermögen oder Einkommen haben. Diese Geldzahlung nennt man auch Grundsicherung oder Sozialhilfe. Bekommt ein Mensch Grundsicherung, soll er damit die wichtigsten Dinge zum Leben bezahlen können. Zum Beispiel Essen, Miete, Heizkosten, Kleidung und ähnliches. Es gibt zwei Voraussetzungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten: Entweder wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann. Oder wenn jemand das Rentenalter erreicht hat.

Mann zieht Euroscheine aus Geldautomat

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Wer kann sie bekommen?

Es gibt drei Gruppen von Menschen, die diese Leistung bekommen können:
1. Menschen, die das Rentenalter erreicht haben.
2. Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können. Der Fachausdruck dafür ist: voll erwerbsgemindert. Außerdem müssen sie älter als 18 Jahre alt sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Der Fachausdruck dafür ist: erwerbsfähiges Alter.
3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können auch bekommen: Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben, wie zum Beispiel in einem Wohnheim.

Was bedeutet voll erwerbsgemindert?

Wenn es jemand wegen Behinderung oder Krankheit nicht mehr schafft, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, ist er voll erwerbsgemindert. Ein anderer Ausdruck dafür ist: erwerbsunfähig. Der Gesetzestext lautet: “Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.” (6. Sozialgesetzbuch, Paragraf 43 Absatz 2)

Voll erwerbsgemindert sind automatisch:

  • Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Menschen, die eine Tagesförderstätte oder Fördergruppe einer WfbM besuchen

Die Agentur für Arbeit prüft, ob Sie erwerbsfähig oder voll erwerbsgemindert sind.

Nur wer wenig Geld hat, kann Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben nur Menschen, die wenig Geld haben. Also Menschen, die es mit ihrem Einkommen nicht schaffen Lebensmittel, Kleidung oder Hygiene-Artikel, wie Seife oder Haarshampoo, zu kaufen. Was der Gesetzgeber als Einkommen und Vermögen einrechnet und was nicht, können Sie im 11. Kapitel des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII) nachlesen.

Einkommen und Vermögen von Verwandten

Ob Sie Grundsicherung erhalten, hängt auch vom Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder des Partners in einer ehe-ähnlichen Gemeinschaft ab. Eltern oder Kinder von Grundsicherungs-Empfängern müssen nur dann Unterhalt zahlen, wenn sie pro Person mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Das Vermögen der Eltern oder Kinder eines Grundsicherungs-Empfängers spielt keine Rolle.

Umfang der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmiderung

Wie viel Geld Grundsicherungs-Empfänger insgesamt bekommen, ist je nach Bundesland und Wohnort verschieden. Je nachdem wo Sie wohnen, können Sie die genauen Regelsätze bei der Stadt, beim Landratsamt oder der Kreisverwaltung nachfragen. Sie bekommen das Geld nach so genannten Regelsätzen. Zu der Regelsatz-Zahlung kommen noch weitere Beträge, wie zum Beispiel Kosten für Wohnung und Heizung.

Die Grundsicherungs-Zahlung umfasst insgesamt:

  • den persönlichen Regelsatz
  • Kosten fürs Wohnen und Heizen (angemessene Kosten)
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
  • bei Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises mit dem Merkzeichen “G” oder “aG”: 17 Prozent zusätzlich zum Regelsatz
  • Kosten für einen angemessen Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, wenn diese eine spezielle Ernährung benötigen.
  • Menschen mit Behinderung, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und Leistungen durch die Eingliederungshilfe für eine Ausbildung erhalten, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent

Außerdem gibt es noch einmalige Zahlungen. Zum Beispiel wenn Sie sich orthopädische Schuhe anschaffen oder reparieren lassen müssen. Auch gibt es einmalige Zahlungen für Reparaturen von Hilfsmitteln.

Kindergeld

Eltern erhalten lebenslang Kindergeld, wenn die Behinderung des Kindes vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Voraussetzung ist, dass ihr Kind nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Sozialämter versuchen immer wieder das Kindergeld zum Einkommen des Kindes zu rechnen. Dadurch wird die Grundsicherungs-Zahlung für das voll erwerbsgeminderte Kind kleiner. Doch das Kindergeld ist Einkommen der Eltern, nicht des Kindes mit Behinderung. Eltern mit einem Kind mit Behinderung sollten in so einem Fall Widerspruch einlegen. Denn das Sozialamt darf nur in wenigen Fällen das Kindergeld dem voll erwerbsgeminderten Kind als Einkommen zurechnen.

Einige Tipps, damit das Kindergeld weiter an die Eltern geht und nicht bei der Grundsicherung eingerechnet wird:

  • Sie sollten als Eltern das Kindergeld nicht an das vollerwerbsgeminderte Kind mit Behinderung weiterleiten. Denn dann ist es ein Einkommen und kann vom Sozialamt bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt werden.
  • Lebt ein Kind mit Behinderung in einer Einrichtung, kann das Kindergeld vom Sozialamt abgezweigt werden. Das heißt, dass das Sozialamt das Kindergeld direkt von der Familienkasse ausbezahlt haben möchte. Das geht aber nur dann, wenn die Eltern keine oder nur geringe Kosten für das Kind mit Behinderung haben. Haben die Eltern aber Kosten, die sie für ihr Kind mit Behinderung tragen, kann das Kindergeld nicht abgezweigt werden. Wichtig sind hier Belege in Form von Quittungen, Rechnungen oder Überweisungen. Jede Ausgabe wegen der Behinderung des Kindes zählt, zum Beispiel: medizinische Leistungen, Zuzahlungen zu Hilfsmitteln oder Urlaube mit Mehrbedarf wegen einer Behinderung.
  • Lebt das Kind mit Behinderung im Haushalt der Eltern, kann auch kein Kindergeld abgezweigt werden. Denn nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) haben die Eltern regelmäßig Unterhalts-Kosten, die höher sind als das Kindergeld (Urteil des BFH vom 18. April 2013, Az. V R 48/11; V 32.2 Absatz 2 Satz 2 DA-KG 2015).

Wenn Eltern eines Kindes mit Behinderung keine oder nur geringe Kosten für ihr Kind tragen, kann das Kindergeld rechtmäßig abgezweigt werden.

Wo und wann beantragt man Leistungen nach dem Grundsicherungs-Gesetz (GsiG)?

Die Grundsicherung bekommen Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen. Je nachdem wo Sie wohnen, müssen Sie den Antrag bei der Stadt, beim Landratsamt oder der Kreisverwaltung stellen. Dort bekommen Sie die entsprechenden Formulare. Um Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie Angaben über Ihre persönlichen Verhältnisse machen. Zum Beispiel: Sie müssen sagen mit wem Sie zusammenwohnen, wie viel Einkommen und Vermögen Sie haben, wer Ihre Verwandten sind. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Grundsicherung stellen, ist der erste Tag des Monats Leistungsbeginn, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Tipp:

Der Bundesverband für mehrfach und körperbehinderte Menschen e.V. stellt auf seiner Internetseite Argumentations-Hilfen und Muster-Briefe zur Verfügung. Zum Beispiel gegen Kürzungen und Abzweigungen des Kindergeldes. Oder wenn der Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird. Sie können diese Muster-Briefe kostenlos herunterladen. Damit können Sie Einspruch einlegen.

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