ergänzende & unabhängige Beratung - EUTB-§ 31-SGB-IX

Finale für Antragstellung zur unabhängigen Beratung

Finale für Antragstellung zur unabhängigen Beratung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Berlin (kobinet) Derzeit schwitzen viele Akteure aus der Behindertenarbeit nicht nur wegen der Hitze in einigen Landesteilen, sondern auch, weil sie über den Anträgen für die ergänzende unabhängige Beratung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes brüten. Noch bis zum 31. August können die Anträge in der ersten Bewerbungsfrist eingereicht werden. Danach gibt es eine zweite Bewerbungsrunde, für die Bewerbungen bis zum 30. November 2017 entgegengenommen werden. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Das Antragsverfahren für die ergänzende unabhängige Beratung ist sehr anspruchsvoll, da eine Vielzahl von Unterlagen beigebracht werden müssen, die bei sonstigen Anträgen, wie zum Beispiel bei der Aktion Mensch, so nicht verlangt werden. Darin sind sich die meisten AntragstellerInnen einig. Die LIGA Selbstvertretung hatte vor allem Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen dazu aufgerufen, sich für die unabhängige Beratung zu bewerben, um sicherzustellen, dass diese wirklich unabhängig von Kostenträgern und Leistungserbringern und im Sinne des Peer Counseling erfolgt.

Link zu Informationen zum Antragsverfahren

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