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Bundestagswahl 2017: Hinweise für Menschen mit Behinderung

Bundestagswahl 2017: Hinweise für Menschen mit Behinderung

Wie mobilitätseingeschränkte, blinde und sehbehinderte Wähler ihre Stimmen abgeben können.

 

Mit solch einer speziellen Wahlschablone können Blinde an einer geheimen Wahl teilnehmen. Bei den Schablonen handelt es sich um Kartons mit Löchern, in die der normale Stimmzettel eingelegt wird. Sehbehinderte erkennen anhand einer Nummerierung in Blindenschrift, wem sie ihre Stimme geben. (Foto: D. Fiedler/dpa)

Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017 können Blinde sowie Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben. Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der Bundesregierung erstattet.

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. An der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Informationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen. Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern

  • über die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 666456 (maximal 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch die Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt oder
  • direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus der untenstehenden Liste ersichtlich sind.

Barrierefreier Zugang

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind – denn bedauerlicherweise sind immer noch viele Wahllokale nicht barrierefrei. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, muss ein Wahlschein beantragt und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden. Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf nur die Wünsche der Wählerin oder des Wählers erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des Anderen geheimzuhalten.

Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:

Baden-Württemberg

Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim,
Telefon: 06 21/40 20 31

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. in Freiburg,
Telefon: 07 61/3 61 22

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. in Stuttgart,
Telefon: 07 11/2 10 60-0

Bayern

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. in München,
Telefon: 0 89/5 59 88-0

Berlin

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V.,
Telefon: 0 30/8 95 88-0

Brandenburg

Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. in Cottbus,
Telefon: 03 55/2 25 49

Bremen

Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V.,
Telefon: 04 21/24 40 16-10

Hamburg

Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.,
Telefon: 0 40/20 94 04-0

Hessen

Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. in Frankfurt/Main,
Telefon: 0 69/150 59 66

Mecklenburg-Vorpommern

Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Rostock,
Telefon: 03 81/77 89 80

Niedersachsen

Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. in Hannover,
Telefon: 05 11/51 04-0

Nordrhein-Westfalen

Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein e.V. in Detmold,
Telefon: 0 52 31/63 00-0

Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V. in Meerbusch,
Telefon: 0 21 59/96 55-0

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. in Dortmund,
Telefon: 02 31/55 75 90-0

Rheinland-Pfalz

Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. in Mainz,
Telefon: 0 61 31/6 93 97 36

Saarland

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V. in Saarbrücken,
Telefon: 06 81/81 81 81

Sachsen

Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V. in Dresden,
Telefon: 03 51/8 09 06 11

Sachsen-Anhalt

Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e.V. in Magdeburg,
Telefon: 03 91/2 89 62 39

Schleswig-Holstein

Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. in Lübeck,
Telefon: 04 51/40 85 08-0

Thüringen

Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. in Weimar,
Telefon: 0 36 43/74 29 07

Weitere Auskünfte gibt das Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611/75-4863,  www.bundeswahlleiter.de/kontakt

(RP/PM)

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