Budget für Arbeit

Keine Verschlechterungen beim Budget für Arbeit

Keine Verschlechterungen beim Budget für Arbeit

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Bild: MSAGD

Mainz (kobinet) Mit Applaus wurde gestern die Ankündigung der rheinland-pfälzischen Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bekundet, dass bisherige NutzerInnen von Budgets für Arbeit durch die zum Teil schlechter geregelten Bedingungen im Bundesteilhabegesetz nicht benachteiligt werden. Das Land werde hier seinen Handlungsspielraum entsprechend ausnutzen. Während das Budget für Arbeit ab 1.1.2018 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes bundesweit gelten wird, gibt es dieses in Rheinland-Pfalz mittlerweile schon seit zehn Jahren.

Für die TeilnehmerInnen der Feier zum 25jährigen Bestehen des rheinland-pfälzischen Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen im Sozialministerium in Mainz war die Ankündigung der Sozialministerin eine wichtige Botschaft. Denn in Rheinland-Pfalz gilt derzeit, dass im Rahmen des Budgets für Arbeit 70 Prozent der Arbeitgeberkosten des Gehalts gefördert werden können, bundesweit werden es zukünftig 75 Prozent des Arbeitnehmerbruttos sein. Dabei dürfe es keine Verschlechterungen geben, die bestehende Arbeitsplätze und die Nutzung des Budgets gefährden, betonte die Ministerin.

Im Hinblick auf die zukünftige Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe, die im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes nun in den einzelnen Ländern geregelt werden muss, kündigte die Ministerin an, dass der Meinungsbildungsprozess dazu innerhalb des Sozialministeriums bis Ende August abgeschlossen sein düffte. Dann solle ein Vorschlag unterbreitet werden, der dann mit Beteiligung der verschiedenen Akteure intensiv diskutiert werden soll.

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