BTHG-BundesTeilHabeGesetz Eingliederungshilfe ergänzende & unabhängige Beratung - EUTB-§ 31-SGB-IX Inklusion Pflege

Sich um unabhängige Beratung bewerben

Sich um unabhängige Beratung bewerben

Veröffentlicht am von Christian Mayer

Logo der LIGA Selbstvertretung
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Bild: LIGA Selbstvertretung

Berlin (kobinet) Gut drei Wochen vor Ablauf der ersten Bewerbungsfrist für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes geschaffen wird, ruft die LIGA Selbstvertretung Organisationen behinderter Menschen, die das know how und die Rahmenbedingungen dafür erfüllen, auf, sich auf die Ausschreibung zur unabhängigen Teilhabeberatung zu bewerben. Auch wenn das Bewerbungsverfahren und die Rahmenbedingungen nicht leicht sind, sei es wichtig, dass die Beratung im Sinne des Peer Counseling und wirklich von Kostenträgern und Leistungserbringern unabhängig erfolge.

„Derzeit schwitzen nicht nur viele Menschen aus den Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen wegen der sommerlichen Temperaturen, sondern auch, weil sie sich mit dem Bewerbungsverfahren für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung befassen. Auch wenn es alles andere als leicht ist, sich durch das Antragsverfahren zu arbeiten, auch wenn es für Vereine, die keine Dienstleistungen anbieten, schwierig ist, die Restmittel aufzubringen, auch wenn es wahrscheinlich schwierig sein wird, geeignetes Personal in der vorgeschriebenen Zeit zu finden, so ist es doch wichtig, dass möglichst viele Selbstvertretungsorganisationen die Chance für die unabhängige Beratung nutzen“, erklärte der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul. Man habe hart dafür gekämpft, dass die unabhängige Beratung im Gesetz verankert wurde, nun sei es trotz aller Widrigkeiten wichtig, diese auch zu prägen und nicht den herkömmlichen Anbietern von oftmals aussondernden Dienstleistungen zu überlassen. „Hier geht es auch ganz entscheidend darum, wie wir den Inklusionsprozess zukünftig in Deutschland mitprägen, denn ein Schlüssel dabei liegt auch in einer guten und unabhängigen Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“, so Ottmar Miles-Paul.

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