Barrierefrei EU

Europäischer Rat beschließt urheberrechtliche Regelungen für besseren Zugang blinder Menschen zu Büchern

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Der Vertrag von Marrakesch ist ein internationaler Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll. Die heute beschlossenen EU-Vorgaben betreffen u. a. die Erlaubnis für Blindenbibliotheken, Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen, ohne zuvor die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen. EU-weit ist jetzt festgelegt, dass zum Beispiel Sachbücher, Romane oder Zeitschriften in Braille-Schrift, Großdruck oder Hörbuchfassungen übertragen werden dürfen. Außerdem dürfen diese barrierefreien Fassungen an blinde, seh- und lesebehinderte Menschen verbreitet werden – in analoger Form oder elektronisch, innerhalb eines Mitgliedsstaats oder auch über nationale Grenzen hinweg.

Die im deutschen Urheberrechtsgesetz bereits heute existierende Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a des Urheberrechtsgesetzes) muss jetzt innerhalb eines Jahres an die europäischen Vorgaben angepasst werden. „Dabei werde ich mich weiter dafür einsetzten, dass die in § 45a Abs. 2 UrhG vorgesehene Vergütung entfällt und Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Literatur erhalten“, so die Beauftragte.

 

Kontakt:

Christina Jäger, Pressesprecherin

+49 30 18 527-1797

presse@behindertenbeauftragte.de

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