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Wahlrechtsausschluss im Bundestag

Wahlrechtsausschluss im Bundestag

Veröffentlicht am Donnerstag, 1. Juni 2017 von Franz Schmahl

Reichstagskuppel

Reichstagskuppel        Bild: kobinet/sch

Berlin (kobinet) Ein von Grünen und Linken eingebrachter gemeinsamer Gesetzentwurf zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" wurde heute ohne Debatte im vereinfachten Verfahren in die Ausschüsse überwiesen. Der Entwurf der Opposition sieht vor, den Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht abzuschaffen.

Zuvor hatte Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt: „Der Ausschluss einer Gruppe behinderter Menschen vom Wahlrecht ist vollkommen willkürlich und eine unzulässige Diskriminierung. Behinderte Menschen haben das gleiche Recht auf politische Teilhabe, wie alle anderen. Es gibt hier klare völkerrechtliche Vorgaben, die wir umsetzen müssen. Wenn eine Mehrheit unserem Gesetzentwurf zustimmt, könnten schon im Herbst auch diejenigen behinderten Menschen wählen, die bisher von der Wahl ausgeschlossen sind."

Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: „Gleiche politische Teilhabe ist ein verbrieftes Menschenrecht und mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtsverbindlich in Deutschland. Die Regierungsparteien sind bei der Umsetzung dieses Menschenrechts bisher untätig. Jetzt haben sie die Chance, die Wahlrechtsausschlüsse noch vor der Bundestagswahl im September abzuschaffen. Insbesondere die SPD ist aufgerufen, die Möglichkeit zu nutzen, ihren Worten endlich Taten folgen zu lassen und zusammen mit LINKEN und Grünen die Wahlrechtsausschlüsse abzuschaffen.“

Hier gehts zum Gesetzentwurf der Grünen und Linken

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