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Sozialwahl: Barrierefreie Unterlagen anfordern

Sozialwahl: Barrierefreie Unterlagen anfordern

Veröffentlicht am Freitag, 28. April 2017 von Ottmar Miles-Paul

Wahlzettel

Wahlzettel  Bild: kobinet/omp

Berlin (kobinet) Die Sozialwahl 2017 ist barrierefrei – dazu hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) beigetragen. Für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler wurden Stimmzettelschablonen und CDs produziert, auf denen der Umgang mit der Schablone erläutert wird. Darauf hat der DBSV in seinem Newsletter hingewiesen.

"Nach sechs Jahren findet in diesem Jahr wieder die Sozialwahl statt. Bei den gesetzlichen Sozialversicherungen, also der Renten- und Unfallversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung, wählen Versicherte und Rentner ihre Vertreter in die jeweiligen Parlamente. Dies sind die wichtigsten Gremien der sozialen Selbstverwaltung. Gewählt wird ausschließlich per Briefwahl. In diesen Tagen erhalten die Wähler ihre Unterlagen automatisch per Post. Wer eine Wahlschablone benötigt, muss diese bei seiner Versicherung anfordern. Die Wahlfrist endet am 31. Mai 2017. Für Mitglieder der Barmer Ersatzkasse findet ein späterer Wahltermin statt", heiißt es in DBSV-direkt.

Die Sozialwahl werde aber nicht bei allen Versicherungsträgern mit einer Wahlhandlung durchgeführt. Die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie der Ersatzkrankenkassen BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk), Hanseatische Krankenkasse (HEK) und Betriebskrankenkasse RWE sind zur Wahl aufgerufen. Bei allen anderen Versicherungen finden so genannte Friedenswahlen statt. Hier stimme die Anzahl der zu wählenden Plätze mit der Anzahl der Kandidaten überein, so dass sich eine Wahl mit Wahlhandlung erübrige, informiert DBSV-direkt.

Mehr Infos zur Sozialwahl 2017 gibt's unter www.sozialwahl.de/ihre-fragen/unsere-antworten

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