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Es fehlt an vielem in Werkstätten für behinderte Menschen

Es fehlt an vielem in Werkstätten für behinderte Menschen

Veröffentlicht am Mittwoch, 5. April 2017 von Ottmar Miles-Paul

Ulrich Scheibner

Ulrich Scheibner                            Bild: Ulrich Scheibner

Winsen a.d. Aller (kobinet) "Menschenwürde in den Werkstätten braucht menschengerechte Strukturen", so titelten Prof. Dr. Heinrich Greving, Bernhard Sackarendt und Ulrich Scheibner von der virtuellen Denkwerkstatt einen Brief, den sie als Reaktion auf die Enthüllungen des Team Wallraff in RTL über die Zustände in Werkstätten für behinderter Menschen, den sie an verschiedene PolitikerInnen gerichtet haben. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach nun mit Ulrich Scheibner über seiner Erfahrungen mit Werkstätten und seine Reformvorschläge. 

kobinet-nachrichten: Dass am bundesdeutschen System der Werkstätten für behinderte Menschen einiges faul ist, haben nicht zuletzt die Berichte des Team Wallraff gezeigt. Als Kenner des Werkstattwesens haben auch Sie sich zu Wort gemeldet. Wo hapert es Ihrer Meinung nach derzeit?

Ulrich Scheibner: Unseren Werkstätten fehlen fünf ganz wesentliche und für Dienstleister dieser Art unverzichtbare Merkmale:

Es fehlt im Werkstattalltag eine zeitgemäße, qualifizierte und personenbezogene Bildung. An der überaus hohen Bedeutung von Bildung bestehen keine Zweifel. Auch die Bundesregierung weist in ihren Bildungsberichten immer wieder auf die überragende Rolle von Bildung hin, in jüngster Zeit mit dem Fokus auf Inklusion. Nur für die Werkstätten und deren Beschäftigte bleibt diese Erkenntnis seit Jahrzehnten folgenlos. Das gilt auch für die weltweite Kampagne der Alphabetisierung. An den Werkstätten gehen solche Aktionen bislang spurlos vorbei.

Es fehlt in den Werkstätten eine bildungsorientierte und lernförderliche Arbeitsaufbereitung und Arbeitsvorbereitung. Mehrheitlich prägen immer noch sinnentleerte, fließbandähnliche Tätigkeiten den Werkstattalltag. Und es fehlt an einer emanzipativen Rechtsstellung der Werkstattbeschäftigten. Nicht einmal die Rechtsnormen im § 138 SGB IX werden konsequent beachtet, dass nämlich ein großer Teil der Werkstattbeschäftigten einen Arbeitnehmerstatus hat. Er wird ihnen ebenso verweigert, wie ein existenzsicherndes Einkommen, zum Beispiel durch den gesetzlichen Mindestlohn. Geradezu unverantwortlich ist die Rechtslage, dass Werkstätten die taschengeldähnlichen Löhne ihrer Beschäftigten kürzen können, wenn die Werkstattleitung wirtschaftlich nicht erfolgreich gearbeitet hat.

Es fehlt den Werkstätten an konsequent übergangsfördernden Strukturen: Werkstätten sind nicht wirklich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt orientiert, sondern immer noch als Dauereinrichtungen eine Sonderwelt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen begünstigen diese Sonderweltsituation. Daran ändert auch die formale gesetzliche Pflicht der Übergangsförderung nichts (§ 136 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).

Es fehlt an einer ausdrücklichen rechtlichen Verpflichtung, zeitgemäß qualifiziertes Fachpersonal zu beschäftigen. Die entsprechende Verordnung der Bundesregierung über den erforderlichen Qualifikationsstandard hat nur Empfehlungscharakter und ist rechtlich nicht bindend. Das Bundesteilhabegesetz hat daran nichts ändern wollen.

Es fehlen Rechtsnormen, die die Werkstattträger zu einer Transparenz ihrer Arbeit und deren Finanzierung verpflichten. Vorschläge dafür liegen längst auf dem Tisch. Dazu gehört die Pflicht, den Beschäftigten Mitwirkung und Mitbestimmung durch eine individuell angemessene Sprache zu ermöglichen. Auch eine legitimierte öffentliche Kontrolle durch pädagogische und wirtschaftliche Fachleute fehlt. Die Wirtschaftsprüfer sind kein Ersatz, weil sowieso nur die Werkstätten in einer GmbH-Rechtsform eine gewisse Pflicht zur Veröffentlichung haben. Und wie formal und ungenügend die von vielen Werkstattträgern erfüllt wird, kann man leicht im Bundesanzeiger nachprüfen.

kobinet-nachrichten: Kritiker werfen denjenigen, die Behinderteneinrichtungen hinterfragen, gerne vor, sie würden den Alltag und das System nicht richtig kennen. Woher schöpfen Sie Ihre Erfahrungen und geht das Ihnen zuweilen auch so?

Ulrich Scheibner: Meine Erfahrungen basieren auf meiner fast 25-jährigen Tätigkeit als Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM). Da sammelt man einen enormen Erfahrungsschatz, den ich durch Praxis und wissenschaftliche Arbeit aktuell halte. Als Seniorberater bin ich nach wie vor aktiv, sowohl für Werkstattleitungen und Fachkräfte, aber auch für Werkstatträte und deren Assistenz. Gerade meine Unterstützung für Werkstatträte ist eine dankbare Aufgabe. Denn Werkstatträte können ein Korrektiv sein, um patriarchalische Strukturen zu verändern und "fürsorgerische Alleinherrschaft" abzuschaffen. Werkstatträte sind eine demokratische Errungenschaft. Sie können dazu beitragen, dass sich bei Leitungen und Fachkräften ein modernes Dienstleistungsverständnis entwickelt, in dem nicht "der" Mensch im Mittelpunkt steht, sondern der dienstleistungsberechtigte.

Sehr bedauerlich ist die unsachliche Kritik von Funktionären der BAG WfbM an jenen, die die Werkstätten kritisieren, um sie zu verbessern. Es fehlt derzeit in dieser Organisation eine Diskussionskultur, die Kritik als Denkanstoß und Handlungsempfehlung versteht. Aber das ist immer und überall von konkreten Personen abhängig, nicht nur in der Werkstättenszene. Der seinerzeit von mir für die BAG WfbM-Zeitschrift gewählte Titel "Werkstatt:Dialog" erfüllt seinen Anspruch nicht. Zuversicht gibt der berühmte G. Chr. Lichtenberg (1742-1799): "Vergnügen an Veränderung ist dem Menschen bleibend eigen."

kobinet-nachrichten: Im Bundesteilhabegesetz wurden ja kleine Schritte in Richtung Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen gegangen. Was halten Sie davon?

Ulrich Scheibner: Alternativen zu den Werkstätten kann ich im Bundesteilhabegesetz nicht erkennen, nur eine preisgünstigere Konkurrenz durch sogenannte andere Anbieter. Ich halte es auch nicht für nötig, Alternativen zu diesem Einrichtungstypus zu schaffen, zumal solche nicht, die nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen müssen, die für die Werkstätten gelten. Alternativen zum jetzigen Werkstättensystem sind einerseits die nachdrückliche Erfüllung der Beschäftigungspflicht durch die Unternehmen. Der beschäftigungsberechtigte Personenkreis zum Beispiel im § 72 SGB IX trifft auf Tausende von Werkstattbeschäftigten zu. Alternativen sind umstrukturierte Werkstätten, die die Auflagen des "Gesetzes zum UNO-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen" erfüllen, besonders die im Artikel 5 Abs. 4: Wenn Werkstätten nicht zur Beschleunigung oder Herbeiführung tatsächlicher Gleichberechtigung ihrer Beschäftigten dienen, sind sie diskriminierend, müssen grundlegend verändert werden oder mit Konsequenzen für ihre amtliche Anerkennung rechnen. Diese Zeit ist längst gekommen.

kobinet-nachrichten: Wenn Sie könnten, wie Sie wollten, was würden Sie am derzeitigen System der Werkstätten für behinderte Menschen bzw. den damit verbundenen Gesetzen konkret ändern?

Ulrich Scheibner: Da fragen Sie mich nach einer reformierten, zeitgemäßen und zukunftsorientierten Werkstättenkonzeption. Gemeinsam mit einigen Kollegen haben wir dazu ein kleines Buch veröffentlicht, das die Kernforderungen einer neuen, auf Inklusion und Mitbestimmung gerichteten Konzeption anhand der zu reformierenden Rechtsnormen darstellt. Und es gibt zwei hervorragende Werkstattfachleute, die mit ihren Veröffentlichungen "die neue Werkstatt" bereits skizziert haben: Cornelia Kammann, ehemals Werkstattleiterin, hat einen Inklusionsindex für Werkstätten veröffentlicht und Detlef Springmann einen Diskussionsvorschlag für eine neue Werkstattkonzeption. Springmanns konzeptionelle Gedanken kann man hier nachlesen: https://goo.gl/b9roXG

kobinet-nachrichten: Sind die Berichte des Team Wallraffs Ihrer Meinung nach extreme Einzelfälle oder würde man bei genauer Betrachtung weitere Menschenrechtsverletzungen in Werkstätten auf breiter Front finden?

Ulrich Scheibner: Als Reaktion auf unseren Brief an einige Sozialpolitiker auf Bundesebene hatte sich die BAG WfbM-Leitung von unserer Einschätzung "entschieden distanziert". Jetzt denke ich darüber nach, wovon sie sich eigentlich distanziert. Ich meine, dass solche unmenschlichen Übergriffe zwar Einzelfälle sind, aber dahinter historisch überholte Werkstattstrukturen, falsche Denkweisen und pflichtvergessenes Verhalten der mitwissenden Angestellten stehen – kurz: ein unzeitgemäßes Menschenbild. Solche Bedingungen machen Menschenrechtsverletzungen möglich oder verhindern sie jedenfalls nicht. Im heutigen Werkstättenbereich sind strukturbedingt andere, weniger sensationell wirkende Formen von Menschenverachtung zu finden. Ihr Charakter ist nicht so mittelalterlich wie die skandalösen Beispiele der Wallraff-Reportage. Sie sind "moderner". Darauf wollte ich mit meiner Antwort auf Ihre erste Frage hinweisen.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

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