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Behindertenpolitik menschenrechtsorientiert gestalten

Behindertenpolitik menschenrechtsorientiert gestalten

Vorschläge der ISL für Kernpunkte einer menschenrechtsorientierten Behindertenpolitik in Wahlprogrammen und im Koalitionsvertrag

Am 24. September 2017 findet die nächste Bundestagswahl statt. Behinderte Menschen sind in Deutschland immer noch mit erheblichen Benachteiligungen und mit massiven Einschränkungen ihrer Selbstbestimmung konfrontiert. Zudem gibt es noch erhebliche Mängel bei der Förderung der Selbstvertretung behinderter Menschen und ihrer Organisationen sowie bei der Beteiligung behinderter Menschen an für sie wichtigen Entscheidungen. Deutschland muss zukünftig die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der Inklusion vollständig umsetzen und die Menschenrechte behinderter Menschen umfassend garantieren. Deshalb schlägt die ISL folgende Inhalte und Formulierungen für die Wahlprogramme der Parteien und für den kommenden Koalitionsvertrag vor:

Menschenrechtsorientierte Behindertenpolitik

Unsere Behindertenpolitik in der 19. Legislaturperiode wird eine menschenrechts-orientierte Politik ohne Wenn und Aber sein. Die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen sind bei der Gestaltung dieser Politik unsere Partner auf Augenhöhe. Um dies zu realisieren, werden wir mit ihnen gemeinsam verbindliche Standards für die Zusammenarbeit entwickeln.

Wahlrecht sicherstellen

Wir werden umgehend die menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse in den deutschen Bundes- und Europa-Wahlgesetzen abschaffen. Dies betrifft derzeit rund 85.000 Menschen, für die in allen Angelegenheiten eine Betreuung bestellt worden ist oder die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben und in der Forensik untergebracht sind.

Wir werden einen Barrierefrei-Masterplan erstellen und umsetzen, um den Zugang und die Nutzung aller Wahlunterlagen und aller Wahllokale bis zur nächsten Bundestags-wahl vollumfänglich barrierefrei sicherzustellen.

Selbstbestimmung gewährleisten

Wir werden das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und andere entsprechende Gesetze wie folgt reformieren:
• Wir werden das Menschenrecht auf eine freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform verankern und die damit verbundenen Unterstützungsleistungen entsprechend sicherstellen. Niemand darf gegen seinen / ihren Willen in einer Sonderform wohnen müssen. Jede/r erhält die für ihn oder sie notwendige Unterstützung in der eigenen Wohnung.
• Wir werden die unabhängige Teilhabeberatung unbefristet sicherstellen.
• Wir werden dafür sorgen, dass bei niemandem ohne seine / ihre Zustimmung Teilhabeleistungen gemeinsam erbracht werden (sog. „Zwangspoolen“).
• Wir werden dafür sorgen, dass alle Teilhabebedarfe auch individuell gedeckt werden und eine geplante ausschließende Regelung („5 aus 9 Lebensbereichen“) zum Zugang zu Leistungen nicht Wirklichkeit werden lassen.
• Wir werden notwendige behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen als Nachteilsausgleiche unabhängig und ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbringen.

Wir lehnen jegliche Zwangsmaßnahmen aufgrund von Behinderung (etwa Zwangs-heimeinweisung, Zwangsbehandlung oder Zwangsmedikation) ab. In diesem Zusammenhang befürworten wir die Einrichtung einer Enquete, die sich auch mit dem Umbau von Institutionen im Sinne der UN-BRK, insbesondere im medizinisch / psycho-sozialen Behandlungs- und Betreuungsbereich beschäftigen soll.

Barrierefreiheit umfassend sichern

Wir werden im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen zur gleichberechtigten Teilhabe verankern.

Wir werden private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten umfassend zur Barrierefreiheit verpflichten.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) am 17. März 2017 in Berlin

ISL e.V., Krantorweg 1, 13503 Berlin, www.isl-ev.de

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