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DB-Einstiegshilfen: ISL ruft Schlichtungsstelle an

DB-Einstiegshilfen: ISL ruft Schlichtungsstelle an

Veröffentlicht am Freitag, 10. März 2017 von Ottmar Miles-Paul

Logo der ISL

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Bild: ISL

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat die Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angerufen. Ziel der Eingabe ist es, Diskriminierungen behinderter Menschen bei der Benutzung der Deutschen Bahn künftig zu verhindern. Konkret beanstandet die ISL die Tatsache, dass Ein- und Ausstiegshilfen an Bahnhöfen mit Hublift derzeit nur gewährt werden, wenn das zuständige Personal Dienst hat.

"Diese Einschränkung der Mobilität stellt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar und ist somit eine Diskriminierung”, erläutert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrem Schreiben an die Schlichtungsstelle. Gemäß § 7 Abs. 2 BGG zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen sei die Deutsche Bahn verpflichtet, Diskriminierungen zu vermeiden, so Arnade. Nach Ansicht der ISL muss es bei Voranmeldung für behinderte Zugreisende möglich sein, unabhängig von den Dienstzeiten des zuständigen Personals, Hilfestellungen für das Besteigen oder Verlassen von Zügen an allen Bahnhöfen mit Hublift zu erhalten und zwar jederzeit, wenn Züge dort halten. Das Beispiel anderer europäischer Länder zeige, dass es möglich ist. "Von der Deutschen Bahn erwarten wir deshalb, dass sie umgehend die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen trifft und behinderte Reisende nicht länger durch das Versagen dieser angemessenen Vorkehrungen diskriminiert", fasst Sigrid Arnade die Forderungen der ISL an die Deutsche Bahn zusammen.

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