Bundesrat hat Bundesteilhabegesetz beschlossen
Veröffentlicht am Freitag, 16. Dezember 2016 von Ottmar Miles-Paul
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Berlin (kobinet) Nachdem der Deutsche Bundestag dem Bundesteilhabegesetz bereits am 1. Dezember mit den 68 Änderungsanträgen der Regierungskoalition beschlossen hatte, hat heute auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Damit können die ersten Regelungen des bis zuletzt äußerst umstrittenen Gesetzes nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Länder Thüringen, Brandenburg und Berlin verweigerten dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung.
"Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag
am 1. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 104a Absatz 4 und Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen", heißt es auf der Internetseite des Bundesrates zum Tagesordnungspunkt 2, dem Bundesteilhabegesetz, das heute im Bundesrat behandelt, debattiert und beschlossen wurde. Neben der Zustimmung zum Gesetz beschloss der Bundesrat auch eine Entschließung zu einer Reihe von Fragen, die mit dem Bundesteilhabegesetz.