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NRW-Verfassungsrichter verhandeln über Klage gegen Inklusion

NRW-Verfassungsrichter verhandeln über Klage gegen Inklusion

ROLLINGPLANET   Kommunen zicken    15. November 2016

Kommunen wollen die Verpflichtung zum gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern stoppen.

Die nordrhein-westfälischen Verfassungsrichter verhandeln im Dezember über die Klage zahlreicher Städte gegen die vom Land beschlossene Inklusion an Schulen. Das teilte der Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag mit.

Nach Auffassung vieler Kommunen verstößt die Verpflichtung zum gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern gegen das Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung. Sie bemängeln insbesondere, dass das Land die verfassungsrechtlichen Vorschriften für einen finanziellen Ausgleich der Kosten nicht beachtet habe.

Die erste mündliche Verhandlung legte der Verfassungsgerichtshof auf den 13. Dezember. Dabei werde es allerdings nur um die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gehen, insbesondere um die Frage, ob die betroffenen Gemeinden in dieser Sache überhaupt zur Klage berechtigt seien, sagte ein Gerichtssprecher. Mit einer Entscheidung ist demnach erst später rechnen.

(dpa/lnw)

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